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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Duschl Solutions, Inhaber Gabriel Duschl (im Folgenden „Auftragnehmer“), und seinen Kunden. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Prozessautomatisierung und Entwicklung maßgeschneiderter Software-Anwendungen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der Textform und werden gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (z. B. Entwicklung einer Software, Einrichtung einer Automatisierung, Betrieb und Wartung), nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine angemessen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot – als Festpreis oder nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen. Bei Leistungen nach Aufwand wird monatlich abgerechnet.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen nach erreichten Etappen vereinbart werden.
(3) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
§ 6 Abnahme
Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, prüft der Kunde die Leistung nach Bereitstellung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an der für ihn individuell erstellten Software ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Allgemeine Werkzeuge, Bibliotheken und Know-how des Auftragnehmers sowie eingesetzte Open-Source-Komponenten bleiben davon unberührt; für Letztere gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.
§ 8 Gewährleistung
Mängel an Werkleistungen beseitigt der Auftragnehmer nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuerstellung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.